Am Sonntag, den 20.09.20, war es wieder so weit, der 4. Aktionstag Elektromobilität fand bei bestem Wetter unter strengen hygienischen Maßnahmen statt. Erneut war auch der GIH-BW mit einem großen…
LG ist im Markt vor allem durch seine Produkte des Konsumgüterbereiches bekannt, ist aber zugleich in Bereichen der technischen Gebäudeausrüstungen teilweise bereits seit Jahrzehnten tätig.
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Schwerpunkte sind u.a. der Anspruch auf eine private Ladestelle sowie die Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Nach corona-bedingter Verschiebung konnte am 14. September die Delegiertenversammlung des GIH Bundesverbands nun doch als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden. Vorstand und Geschäftsführung präsentierten viele positiven Auswirkungen für Energieberater in letzter Zeit bei Förderungen und Gesetzen.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier präsentiert 20 Vorschläge zu mehr Klimaschutz. GIH bietet BMWi fachliche und technoligieübergreifende Expertise an.
Die diesjährige Umfrage der Fachzeitschrift Gebäude Energieberater (GEB), welche in Zusammenarbeit mit GIH und DEN erstellt wurde, soll analysieren wo die Branche aktuell steht und wie sie die Zukunftsaussichten sieht.
Das Bundesministerium der Finanzen nahm aktuell Stellung zur Frage des GRÜNEN-Abgeordneten Christian Kühn „Warum dürfen Gebäudeteile, die nicht unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen (wie bspw. ein Keller) und Ferienhäuser, z. B. in französischen Überseedepartements in der Südsee, eine Steuerförderung nach § 35 EStG erhalten, und warum plant die Bundesregierung nicht, dies zu ändern?“
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
Die Langfristige Renovierungsstrategie (Long Term Renovation Strategy – LTRS) ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Sie dient zugleich der Umsetzung von EU-Recht. GIH bringt sich in der Arbeitsgruppe Gebäude im Rahmen der Road-Map Energieeffizienz 2050 fachlich ein.
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