Bei der Dämmung eines Mehrfamilienhauses, das bereits an der Grundstücksgrenze steht, müssen angrenzende Nachbarn den Überbau in gewissem Umfang dulden. Der Bundesgerichtshof erlaubt aus Klimaschutzgründen derartige Regeln den Ländern, die dafür gesetzlich zuständig sind.
Quelle: 12.11.2021, tagesschau.de
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